DRK-Ortsverein Borghorst e.V.

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Wir, der DRK-Ortsverein Borghorst e.V., nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl wahr. Aus diesem Grund verpflichten wir uns freiwillig, die nachstehend aufgeführten Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen erfüllen wir nicht nur die Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, sondern auch die Vorgaben der durch Transparency International ins Leben gerufenen Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Organisationsform

Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Borghorst e.V.
Neustraße 11
48565 Steinfurt-Borghorst

Sitz: Steinfurt- Borghorst
Gründungsjahr: 1911

Organisationstruktur

Der Vorstand

Christoph Vahlhaus

1.Vorsitzender

Kontakt

Manfred Klöpper

2.Vorsitzender/ Geschäftsführung

Kontakt

Hendrik Schroll

Schatzmeister

Kontakt

Thomas Klöpper

Rotkreuzleiter

Kontakt

Daniel Beckers

stv. Rotkreuzleiter

Kontakt

Antje Zühldorf

Schriftführerin

Kontakt

Nikole Zamzow

Jungendrotkreuzleiterin

Kontakt

Egon Meier

Beisitzer Kita

Dieter Strickmann

Beisitzer und Leiter der Ehrenabteilung

In unserem Ortsverein sind 15 hauptamtliche Mitarbeiter im Bereich der Kita (Stand: 31.12.2018) tätig. Weiterhin engagieren sich 115 Ehrenamtliche im Ortsverein in den Bereichen Sanitätswachdienste, Katastrophenschutz, Breitenausbildung, Jugendarbeit und Blutspende.     

Ziele und Aufgaben

Ziele

Die Grundsätze des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds Weiterleitung auf externe Seite des DRK LV Westfalen-Lippe e.V.

Unsere Leitlinien Weiterleitung auf externe Seite des DRK LV Westfalen-Lippe e.V.

Unser Auftrag Weiterleitung auf externe Seite des DRK LV Westfalen-Lippe e.V.

Satzung des DRK Ortsverein Borghorst

Unsere Aufgaben

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Grundsätze der Vereinsführung

Abgeleitet aus seinem Selbstverständnis, seiner Satzung und der Stellung als kleinere Verbandsinstanz sowie aufgrund der Verantwortung für öffentliche Mittel und Spenden entwickelte der DRK-Ortsverein Borghorst e.V. eine risiko- und berichtsorientierte Struktur der Vereinsführung. Diese spiegelt sich in auf die Satzung aufbauenden Gremien sowie daraus entspringenden Ordnungen, Regelungen und Selbstverpflichtungen wider.

Elementarer Bestandteil dieses Systems sind:

  • eine Finanz- und Geschäftsordnung als Rahmen für die laufende Wirtschaftsführung und ein Internes Kontrollsystem;
  • 4-Augen-Prinzip;
  • eine laufende Wirtschafts- und Finanzplanung;
  • eine kontinuierliches Risikomanagement in Bezug auf die eigenen Aktivitäten.
  • Prüfungen durch externe Instanzen, wie Wirtschaftsprüfer oder Revisionsgesellschaften;
  • eine Unabhängige interne Stelle zur vorgeschalteten Verwendungsnachweisprüfung.
  • einen Verhaltenskodex 

Die Grundsätze der Vereinsführung des Ortsvereins haben wir abgebildet in einem internen Kontrollsystem. Die Überprüfung der Wirksamkeit und der Einhaltung dieses System sind fester  Bestandteil von externen Überprüfungen durch interne und insbesondere externe Instanzen. Details zu Grundsätzen zur Vereinsführung erhalten Sie hier. 

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Mittelherkunft und -verwendung

Der Ortsverein Borghorst selbst und seine Untergliederungen erhalten Zuwendungen und Fördermittel für verschiedene Zwecke. Über die Verwendung der Mittel ist in Verwendungsnachweisen Rechenschaft abzulegen. Der Ortsverein unterhält eine interne Stelle zur vorgeschalteten Verwendungsnachweisprüfung. Diese Stelle überprüft unabhängig alle Verwendungsnachweise, die vom Ortsverein selbst erstellt werden darauf, ob die Ansätze rechtmäßig und richtig sind. Darüber hinaus lässt der Ortsverein  entsprechend den jeweiligen Zuwendungsbestimmungen einzelne Verwendungsnachweise von einem Wirtschaftsprüfer prüfen oder leitet diese zur Prüfung an den DRK-Kreisverband weiter.

Unsere Arbeit ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Steinfurt (Steuernummer 311/5894/0046) vom 03.07.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Einhaltung

Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.

Unterzeichnete Dokumente

Sie haben Fragen? Gerne steht Ihnen Herr Manfred Klöpper zur Verfügung: 02552 2069 geschaeftsstelle@drk-borghorst.de

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