Ab 1. April neue Regeln für alle Erste-Hilfe-Lehrgänge

Das Deutsche Rote Kreuz wird ab April auch für Führerscheinanwärter einen neunstündigen Erste-Hilfe-Lehrgang anbieten. Es folgt damit einer Vorgriffsregelung des Bundesverkehrsministeriums, die im Juni im Bundesrat per Gesetz beschlossen werden soll. Der bisherige Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ mit acht Unterrichtseinheiten wird ersetzt. Angehende Kraftfahrer müssen ab April 2015 somit 45 Minuten mehr (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.) für ihren Erste-Hilfe-Kurs aufwenden. „Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt diese Änderungen und ist darauf vorbereitet“, sagt der DRK- Bundesarzt Prof. Peter Sefrin. Das Deutsche Rote Kreuz bildet jährlich fast 1,2 Millionen Menschen als Ersthelfer aus.

Vom 1. April an sind damit für alle Erste-Hilfe-Lehrgänge einheitlich neun Unterrichtsstunden geplant. „Die Kurse werden mehr Praxistraining und weniger Theorie bieten“, so Sefrin.  „Hierbei berücksichtigen wir auch, dass in Deutschland in der Regel spätestens nach 15 Minuten professionelle Hilfe eintrifft.“

Für Ersthelfer in den Betrieben wird die Ausbildung von bisher 16 auf neun Unterrichtseinheiten verkürzt. Betriebe müssen ihre Mitarbeiter dann nur noch einen Tag statt bisher zwei Tage für die Teilnahme an der Erste-Hilfe-Ausbildung freistellen. Dafür wurden wichtige Inhalte auf das Wesentliche reduziert. „Die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen sind natürlich auch weiterhin Bestandteil der Erste-Hilfe-Ausbildung“, erklärt Prof. Sefrin.

Mit der Straffung und der Orientierung auf Praxisnähe soll die Hemmschwelle für den Besuch einer Erste-Hilfe-Ausbildung gesenkt werden – eine Voraussetzungen dafür, dass Erste Hilfe von jedem einzelnen öfter trainiert wird. Außerdem nähere sich Deutschland damit den europäischen Standards für die Erste-Hilfe-Ausbildung an.
(Quelle: DRK)

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